Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Gewerkschaften) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ich berate Sie bei Fragen rund ums Arbeitsrecht und vertrete Sie vor den Arbeitsgerichten.

 


 

 
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