Vergütung 

Meine Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren. Sie können mit mir aber auch eine Vereinbarung über eine Abrechnung nach Aufwand vereinbaren.

Gesetzliche Gebühren

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Grundlage für die Kostenberechnung ist hierbei der Gegenstandswert. Der Gegenstandswert bestimmt sich aus dem Vermögenswert, um den konkret gestritten wird. Geht es beispielsweise in Ihrem Fall um Geldzahlung, entspricht der Gegenstandwert summenmäßig dem geforderten Betrag. Im Verfahren vor dem Gericht wird der Gegenstandwert wiederum vom Gericht festgesetzt.

Erstberatung

Eine Erstberatung einer Privatperson kostet bis zu € 226,10 (brutto) (§ 34 RVG). Sollten Sie mich hiernach mit Ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen, so wird Ihnen dies selbstverständlich vollständig angerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese die Gebühren, soweit sich die Angelegenheit innerhalb des Versicherungsumfangs befindet, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Bitte halten Sie bereits im ersten Gespräch Ihre Rechtsschutzversicherungsunterlagen bereit. Gerne hole ich für Sie eine Deckungszusage ein.

Vergütungsvereinbarung

Außer den gesetzlich bestimmten Gebühren besteht die Möglichkeit eine gegenseitig zufriedenstellende Vergütung im Wege einer Vereinbarung über ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung zu treffen. Gerade in Angelegenheiten, deren Umfang ungewiss ist, bietet sich die Vereinbarung eines Stundenhonorars an. Dieses bietet auch dann eine gute Lösung, wenn die gesetzliche Vergütung nicht kostendeckend bzw. unangemessen ist. 

 

 
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